Aufnahme der Wirtetätigkeit
Gemäss Gastgewerbeverordnung (GGV) § 6 besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss.
Verwenden Sie das unten aufgeführte Meldeformular für die Bewilligung zum Ausschank und Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit und insbesondere bei
- Aufnahme dauernder Wirtetätigkeit
- eine personelle Änderung in der Betriebsführung
- den Verkauf von Spirituosen im Verkaufsgeschäft/Kleinhandel
Meldeformular für Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständebetriebe (mit und ohne Spirituosen)
Füllen Sie das Meldeformular vollständig, wahrheitsgetreu und rechtgültig aus. Beachten Sie die Weisungen, Voraussetzungen, Fristen und Termine etc. des Amtes für Verbraucherschutz (AVS), Lebensmittelkontrolle, Aarau; der Vorgehensablauf ist Schritt für Schritt beschrieben.