Schloss Schlossrued

 

Wirtebewilligungen / Gastwirtschaft / Lebensmittelsicherheit

Aufnahme der Wirtetätigkeit

Gemäss Gastgewerbeverordnung (GGV) § 6 besteht eine Meldepflicht, wonach eine dauerhafte Betriebsaufnahme mindestens 30 Tage im Voraus gemeldet werden muss.

Verwenden Sie das unten aufgeführte Meldeformular für die Bewilligung zum Ausschank und Verkauf von Spirituosen bei Wirtetätigkeit und insbesondere bei

  • Aufnahme dauernder Wirtetätigkeit
  • eine personelle Änderung in der Betriebsführung
  • den Verkauf von Spirituosen im Verkaufsgeschäft/Kleinhandel

Meldeformular für Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständebetriebe (mit und ohne Spirituosen)

Füllen Sie das Meldeformular vollständig, wahrheitsgetreu und rechtgültig aus. Beachten Sie die Weisungen, Voraussetzungen, Fristen und Termine etc. des Amtes für Verbraucherschutz (AVS), Lebensmittelkontrolle, Aarau; der Vorgehensablauf ist Schritt für Schritt beschrieben.

 

Verwaltung

Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63

info@schlossrued.ch

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen


Öffnungszeiten während Sommerferien
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr