Mitteilung vom
29.02.2024
Infolge Ablauf der Ruhefrist hat der Gemeinderat Schlossrued gestützt auf §19 Abs. 1 des Bestattungs- und Friedhofreglement beschlossen, die Erdreihengräber Nr. L38 – L63 sowie die Urnengräber Nr. E51 – E66 im Mai 2024 aufzuheben.
Die Angehörigen werden deshalb eingeladen, bis allerspätestens 30. April 2024, die Grabdenkmäler und Pflanzen sowie den Grabschmuck und allfällige persönliche Gegenstände abzuholen.
Nach diesem Zeitpunkt wird über noch vorhandene Grabdenkmäler, Pflanzen sowie weitere Gegenstände auf den zu räumenden Gräbern unter Ablehnung jeglicher Entschädigung und ohne weitere Mitteilung durch die Gemeinde verfügt.
Gemeinderat Schlossrued