Mit dem Wahlfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist. Das Wahlfähigkeitszeugnis kann kostenlos bei den Einwohnerdiensten angefordert werden.
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Mit dem Wahlfähigkeitszeugnis wird bestätigt, dass eine Person stimmberechtigt und somit für ein Amt wählbar ist. Das Wahlfähigkeitszeugnis kann kostenlos bei den Einwohnerdiensten angefordert werden.
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