Für die ratenweise Bezahlung der Steuern können Sie mit der Finanzverwaltung eine Abzahlungsvereinbarung treffen. Je nach Betragshöhe und Abzahlungsdauer ist entweder die Finanzverwaltung selbst oder der Gemeinderat für die Behandlung des Steuerstundungsgesuches zuständig. Lassen Sie sich von uns beraten.
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