Schloss Schlossrued

 

Stundungs- und Ratengesuch

Für die ratenweise Bezahlung der Steuern können Sie mit der Finanzverwaltung eine Abzahlungsvereinbarung treffen. Je nach Betragshöhe und Abzahlungsdauer ist entweder die Finanzverwaltung selbst oder der Gemeinderat für die Behandlung des Steuerstundungsgesuches zuständig. Lassen Sie sich von uns beraten.

Webformular
Bestellung
Stundungs- und Ratengesuch
Kontaktangaben
Betroffene Steuerschuld
CAPTCHA
Bild-CAPTCHA
Geben Sie die Zeichen ein, die im Bild gezeigt werden.
Diese Sicherheitsfrage überprüft, ob Sie ein menschlicher Besucher sind und verhindert automatisches Spamming.

Verwaltung

Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63

info@schlossrued.ch

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen


Öffnungszeiten während Sommerferien
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr