Schloss Schlossrued

 

Hundekontrolle

All­ge­mei­nes

Das neue Hundegesetz ist seit 1. Mai 2012 in Kraft. Es schafft die Rahmenbedingungen für einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit Hunden und hat zum Ziel, das Zusammenleben von Mensch und Hund sowie den gegenseitigen Respekt von Nicht-Hundehaltenden und Hundehaltenden zu fördern.

Die Hundekontrollmarke wurde abgeschafft. Künftig ist der Hund über den implantierten Mikrochip gekennzeichnet und registriert. Das Impfobligatorium gegen Tollwut wurde per 1. April 1999 aufgehoben. Die Impfungen sind nur noch im Falle von Auslandreisen vorgeschrieben. Das Chip-Obligatorium gilt für die Schweiz seit 1. Januar 2007, für Welpen schon seit 1. Januar 2006. Für Reisen ins Ausland verlangt die EU bereits seit 1. Oktober 2004 eine Chip-Kennzeichnung.
 

An- und Ab­mel­dung Hun­de

Jede Person in Schlossrued, die im Besitz eines über drei Monate alten Hundes ist, muss diesen bei den Einwohnerdiensten mit dem Heimtierausweis registrieren.

Besitzende eines Hundes mit erhöhtem Gefährdungspotential stellen uns bitte immer eine Kopie ihrer Halteberechtigung des Kantonalen Veterinärdienstes zu.

Als Hundehalter*in sind Sie verantwortlich, dass folgende Ereignisse bei der zentralen Datenbank AMICUS und den Einwohnerdiensten innerhalb von 10 Tagen (rückwirkend per effektives Ereignisdatum) gemeldet werden:

  • Halterwechsel, d. h. Abgabe und Übernahme eines Hundes
  • Ausfuhr des Hundes ins Ausland
  • Tod des Hundes
     

Hun­de­steu­er

Trotz Wegfall der Hundemarke mit Inkrafttreten des neuen Hundegesetzes, wird die Hundetaxe auch in Zukunft von den Gemeinden erhoben. Sie beläuft sich auf CHF 120.00. Die Gebühr für die Hundesteuer wird den Hundehaltenden jährlich im Mai in Rechnung gestellt.

Zuzüger aus anderen Kantonen oder aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt). Der Kanton Aargau gestattet Steuererleichterungen oder -befreiungen für bestimmte Tiere (z. B. Blindenführhunde, Behindertenhunde, Rettungshunde, Diensthunde). Dafür muss ein entsprechender Nachweis vorliegen.


Links:

Verwaltung

Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63

info@schlossrued.ch

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen

Informationen

Der Kanton Aargau und die Aargauer Gemeinden schaffen mit Smart Service Portal ein gemeinsames digitales Angebot für die Dienstleistungen der öffentlichen Hand.
Der Online-Schalter der Gemeinde Schlossrued wird stetig mit den Dienstleistungen des Smart Service-Portal angepasst.

Logo Smart Service Portal