Um die Vereinbarkeit von Familie und Arbeit oder Ausbildung zu fördern, unterstützen die Aargauer Gemeinden Eltern mit Beiträgen an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung.
Grundsätzlich berechtigt sind Erziehungsberechtigte mit steuerrechtlichem Wohnsitz in einer Aargauer Gemeinde, die arbeitstätig sind, sich in Aus- oder Weiterbildung befinden, an einer Eingliederungsmassnahme teilnehmen oder eine IV-Rente beziehen.
Der Antrag für Beiträge an die schul- und familienergänzende Kinderbetreuung kann direkt über das Smart Service Portal gestellt werden.