Die Elternschaftsbeihilfe ermöglicht wirtschaftlich schwachen Eltern oder Elternteilen, ihr Kind während der ersten sechs Monate persönlich zu betreuen. Die Elternschaftsbeihilfe dient damit nicht nur dem Kindswohl, sondern soll als Massnahme der sozialen Prävention gleichzeitig Bedürftigkeit verhindern. Der Anspruch erlischt 6 Monate nach der Geburt des Kindes.