Schloss Schlossrued

 

eFristerstreckungsgesuch

Die Steuererklärung ist alljährlich bis 31. März - bei Selbständigerwerbenden bis 30. Juni - einzureichen. Falls diese Frist nicht eingehalten werden kann, können Sie hier eine Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung für die laufende Steuerperiode mit der Applikation eFristen übers Internet (ag.ch - Homepage des Kantons Aargau) beantragen.

Verwaltung

Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63

info@schlossrued.ch

Öffnungszeiten

Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr

Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr

Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen


Öffnungszeiten während Sommerferien
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr