Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden.
Immobilienverwaltungen und Hauseigentümer sind im Kanton Aargau gemäss kantonalem Register- und Meldegesetz RMG verpflichtet, Ein-, Um- und Wegzüge von Mieterinnen und Mietern den Einwohnerdiensten zu melden.
Gemeindeverwaltung Schlossrued
Hauptstrasse 87
5044 Schlossrued
Tel. 062 721 13 63
Montag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 18.00 Uhr
Dienstag - Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr / Nachmittag geschlossen
Öffnungszeiten während Sommerferien
Montag - Freitag
08.00 - 12.00 Uhr