Der Bundesrat hat am 26. August 2026 eine Änderung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) verabschiedet, welche die erforderliche Grundlage für die Einführung der biometrischen Identitätskarte schafft.
Wie schon der biometrische Schweizer Pass wird die neue biometrische Identitätskarte mit einem Chip ausgestattet sein, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Damit wird sie noch stärker vor Missbrauch geschützt sein. Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizer und Schweizerinnen in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein.
Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
- Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Die bisherige Identitätskarte ohne biometrische Daten und ohne Datenchip kann im Kanton Aargau weiterhin bei der zuständigen Wohnsitzgemeinde beantragt werden.

Was bedeutet dies nun für Sie?
Um eine Biometrische ID zu bestellen, müssen Sie ab dem 2. November 2026 direkt beim Ausweiszentrum Aargau in Aarau einen Termin vereinbaren. Ab dem 2. November 2026 kann Ihre Wohnsitzgemeinde wie bis anhin nur ID’s ohne Biometrie ausstellen. Für Personen, welche zukünftig Reisen planen, wird die Biometrische ID empfohlen. Aktuell gültige und nicht biometrische ID’s bleiben gültig (auch für Reisen). Die Biometrische ID ist nicht mit der E-ID zu verwechseln.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Einwohnerdienste Schlossrued oder direkt ans Ausweiszentrum in Aarau.
